Aktuelles

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ACHTUNG: leider sind wir z.Zt. (mindestens bis zum 24.05.) telefonisch NICHT erreichbar, da unsere Telefonanlage ausgefallen ist.

Am Freitag den 21.6. ist unsere Praxis aus betrieblichen Gründen ganztägig geschlossen.

Wir suchen zeitnah eine Verstärkung für unser Team. Informationen finden Sie  hier.

Hinweise für akut erkrankte Patient*innen ohne Termin

Liebe Patient*innen,
wenn Sie eine akute Erkrankung haben, stellen Sie sich bitte im Rahmen unserer offenen Akutsprechstunde bei uns vor. Die Zeiten der Akutsprechstunden finden Sie in den Informationen zu unserer Terminvergabe.
Unsere Kapazitäten in den Akutsprechstunden sind allerdings begrenzt.

Wenn wir Sie aus Kapazitätsgründen nicht mehr am gleichen Tag in unserer Akutsprechstunde behandeln können, gibt es für Sie drei Möglichkeiten.

1.  OHNE Hausarztvermittlungsschein:

Haben Sie keine Überweisung vom Hausarzt (Hausarztvermittlungsschein) können Sie sich bei akuten Beschwerden für eine Terminvermittlung direkt telefonisch an die Terminservicestelle der KV Berlin wenden – Tel: 116117 (bundeseinheitliche Rufnummer). Dort werden Sie durch einen Fragenkatalog geleitet, der dem Mitarbeiter in der Terminservicestelle als Grundlage für die Entscheidung dient, ob es sich bei Ihnen um einen Akutfall handelt. Sollte das der Fall sein, wird Ihnen ein schneller Termin in einer HNO-Praxis vermittelt. Dieser Termin wird nicht zwangsläufig in unserer Praxis sein. Die Zuweisung der behandelnden Praxis wird nach Verfügbarkeit und Wohnort-Postleitzahl festgelegt.

Wir halten täglich Termine für die 116/117-Fälle frei, die nur durch die Terminservicestelle der KV vergeben werden dürfen. Hier können wir auch keine Patienten ohne Termin einfach so einschieben, weil wir diese Terminslots für 116/117-Fälle freihalten müssen.

2.  MIT einem Hausarztvermittlungsschein:

Für eine Behandlung in unserer Praxis als Akutfall können Sie mit Ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen und sich einen sogenannten Hausarztvermittlungsschein ( der sieht genauso aus wie ein normaler Überweisungsschein ) ausstellen lassen. Dazu muss der Hausarzt für Sie eine akute Behandlung bei einem HNO-Arzt für notwendig erachten und stellt Ihnen dann einen Hausarztvermittlungsschein aus.  Mit dem Vermittlungsschein können Sie sich dann bei uns in der Praxis wieder vorstellen. Wir werden Sie dann so zeitnah wie möglich – meist am gleichen Tag – behandeln.

3.  Hausarztüberweisung mit einem Dringlichkeitscode:

Stellt Ihnen ihr Hausarzt einen Überweisungsschien mit einem zwölfstelligen Dringlichkeitscode aus, besteht für Sie die Möglichkeit einer eigenständigen Terminbuchung über die Webseiten 116117.de  und  116117-termine.de. Ausserdem können Sie die 116117-App nutzen ( verfügbar im Google-Playstore oder im Apple App-Store ).

Ihr HNO – Praxisteam

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie und dem Vorgehen in unserer Praxis finden Sie hier